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   BFH, 30.09.2009 - VII B 72/09   

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https://dejure.org/2009,9392
BFH, 30.09.2009 - VII B 72/09 (https://dejure.org/2009,9392)
BFH, Entscheidung vom 30.09.2009 - VII B 72/09 (https://dejure.org/2009,9392)
BFH, Entscheidung vom 30. September 2009 - VII B 72/09 (https://dejure.org/2009,9392)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine Übertragung der EuGH-Rechtsprechung zur Umsatzsteuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen auf das Verbrauchsteuerrecht; Zustellung eines deutschen Branntweinsteuerbescheids in Italien- Keine Vorlagepflicht des Finanzgerichts an den EuGH

  • Judicialis

    BranntwMonG § 143 Abs. 1; ; AO § 122 Abs. 5 Satz 2; ; AO § 169 Abs. 2 Satz 3; ; VwZG § 2 Abs. 1 Satz 3; ; VwZG § 14 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebungskompetenz der Mitgliedstaaten im Falle der Vortäuschung einer ordnungsgemäßen Erledigung des Steuerversandverfahrens durch gefälschte Zollstempel; Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme außerhalb der Beitreibungsrichtlinie (BeitreibungsRL) mit insgesamt fünf ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine Übertragung der von EuGH-Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Umsatzsteuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen auf das Verbrauchssteuerrecht; Zustellung eines deutschen Branntweinsteuerbescheids an ein in Italien ansässiges Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erhebungskompetenz der Mitgliedstaaten im Falle der Vortäuschung einer ordnungsgemäßen Erledigung des Steuerversandverfahrens durch gefälschte Zollstempel; Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme außerhalb der Beitreibungsrichtlinie (BeitreibungsRL) mit insgesamt fünf ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 21.02.2008 - C-271/06

    Netto Supermarkt - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 15 Nr. 2 -

    Auszug aus BFH, 30.09.2009 - VII B 72/09
    Auch der Frage, ob das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 21. Februar 2008 Rs. C-271/06 (Slg. 2008, I-771) auf den Streitfall übertragen werden könne, komme grundsätzliche Bedeutung zu.

    Hinsichtlich der Frage, ob die vom EuGH in seiner Entscheidung in Slg. 2008, I-771 zur Umsatzsteuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen entwickelten Grundsätze auch im Falle einer Ausfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Waren im Steueraussetzungsverfahren zu beachten sind, fehlt es an schlüssigen Darlegungen zur Klärungsbedürftigkeit.

  • BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99

    Zur Vorlagepflicht an den EuGH

    Auszug aus BFH, 30.09.2009 - VII B 72/09
    Nur letztinstanzlich entscheidende nationale Gerichte sind zur Vorlage an den EuGH als dem berufenen gesetzlichen Richter i.S. von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes verpflichtet, wenn es um die Auslegung von Gemeinschaftsrecht geht (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Januar 2001 1 BvR 1036/99, Neue Juristische Wochenschrift 2001, 1267, 1268).
  • EuGH, 04.06.2002 - C-99/00

    Lyckeskog

    Auszug aus BFH, 30.09.2009 - VII B 72/09
    Diese Auffassung wird vom EuGH auch für den Fall geteilt, dass eine Zulassung des Rechtsmittels durch ein oberstes Gericht erforderlich ist (EuGH-Urteil vom 4. Juni 2002 Rs. C-99/00, Slg. 2002, I-4839, Rz 16 und 17).
  • BFH, 01.08.2002 - VII B 35/02

    NZB; Widerruf der Bestellung als Steuerberater; grundsätzliche Bedeutung;

    Auszug aus BFH, 30.09.2009 - VII B 72/09
    Nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist ein FG nicht zur Anrufung des EuGH verpflichtet, weil seine Entscheidung mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. März 2002 V B 119/01, BFH/NV 2002, 1038, 1039, und vom 1. August 2002 VII B 35/02, BFH/NV 2002, 1499, 1503).
  • BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03

    Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall

    Auszug aus BFH, 30.09.2009 - VII B 72/09
    Ferner muss die aufgeworfene Rechtsfrage klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.).
  • BFH, 02.12.2002 - VII B 203/02

    Vorschriftswidriges Verbringen einer Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft

    Auszug aus BFH, 30.09.2009 - VII B 72/09
    Ferner muss die aufgeworfene Rechtsfrage klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.).
  • BFH, 14.03.2002 - V B 119/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 30.09.2009 - VII B 72/09
    Nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist ein FG nicht zur Anrufung des EuGH verpflichtet, weil seine Entscheidung mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. März 2002 V B 119/01, BFH/NV 2002, 1038, 1039, und vom 1. August 2002 VII B 35/02, BFH/NV 2002, 1499, 1503).
  • EuGH, 03.04.2008 - C-230/06

    Militzer & Münch - Zollunion - Gemeinschaftliches Versandverfahren - Erhebung der

    Auszug aus BFH, 30.09.2009 - VII B 72/09
    In seiner Entscheidung vom 3. April 2008 Rs. C-230/06 (Slg. 2008, I-1895) hat der EuGH eine zollrechtliche Inanspruchnahme des Hauptverpflichteten selbst bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unbeanstandet gelassen.
  • BFH, 22.10.2008 - VII B 93/08

    Zur rechtswirksamen Zustellung eines Branntweinsteuerbescheids in Italien -

    Auszug aus BFH, 30.09.2009 - VII B 72/09
    In seiner Entscheidung vom 22. Oktober 2008 VII B 93/08 (BFH/NV 2009, 127) hat der Bundesfinanzhof (BFH) hierzu ausgeführt, dass sich aus den Begründungserwägungen der BeitreibungsRL ergibt, dass diese nicht dazu führen darf, dass die gegenseitige Unterstützung, die sich einige Mitgliedstaaten aufgrund bilateraler oder multinationaler Abkommen oder Vereinbarungen gewähren, eingeschränkt wird, und dass es zwischen Italien und Deutschland ein nichtvertragliches Einverständnis gibt, nach dem die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes durch einen einfachen Brief erfolgen kann (vgl. Anwendungserlass zur Abgabenordnung des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. Februar 2000, BStBl I 2000, 190, 199).
  • BFH, 28.08.2003 - VII B 259/02

    NZB: behördliche Maßnahme als VA?

    Auszug aus BFH, 30.09.2009 - VII B 72/09
    Demgemäß liegt kein Verfahrensmangel vor, wenn ein FG Gemeinschaftsrecht auszulegen hat und sowohl von der Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH als auch von der Zulassung der Revision absieht (Senatsbeschluss vom 28. August 2003 VII B 259/02, BFH/NV 2004, 68).
  • LAG Sachsen, 19.04.2011 - 7 Sa 499/10

    Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung von § 14 Abs. 2 TzBfG

    Unabhängig davon ist die Berufungskammer angesichts der Möglichkeit, dass der Kläger nach § 72 a ArbGG Nichtzulassungsbeschwerde einlegen und/oder Gehörsrüge nach § 78 a ArbGG erheben könnte nicht das letztinstanzlich entscheidende Gericht (ständige Rechtssprechung der nationalen Obergerichte (vgl. BFH 30.09.2009 - VII B 72/09 - zitiert nach Juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.04.2010 - 13 Sa 30/10 - m. w. N., EzA - SD 2010, Nr. 13, 4).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.04.2010 - 13 Sa 30/10

    Kündigung und Kündigungsfristen im Massenentlassungsverfahren

    Einer Vorlage an den EuGH bedurfte es zum einen deshalb nicht, weil keine Vorlagepflicht gem. Art. 267 Abs. 2 AEUV besteht, da das Landesarbeitsgericht wegen der Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht letztinstanzlich entscheidendes nationales Gericht ist (ständige Rechtsprechung der nationalen Obergerichte, des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH, vgl. etwa BFH 30.09.2009 - VII B 72/09 - zitiert nach juris, zu Rz. 10 m. w. N. aus der Rechtsprechung), zum anderen weil auch der EuGH in der zitierten Entscheidung vom 27.01.2005 ["Junk"] bereits das vorliegende Problem entgegen der Auffassung des Klägers entschieden hat.
  • FG Bremen, 09.07.2020 - 1 K 39/18

    Beendigung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren

    Die Klägerin hat sich zur Erfüllung ihrer Pflicht des durch den S. beauftragten Unternehmens ... bedient, das damit ebenso wie die von ihm eingesetzten Fahrer ihre Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 169 Abs. 2 Satz 3 AO waren (vgl. FG München, Urteil vom 22. Januar 2009 14 K 544/06, juris; bestätigt durch BFH-Beschluss vom 30. September 2009 VII B 72/09, BFH/NV 2010, 264 ).
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